So allmählich wird es ernst mit den elektronischen Rechnungen!
Grund genug auch für uns, nun im VGI-Expert die Rechnungsschreibung um die Möglichkeit zu erweitern, E-Rechnungen erstellen zu können jeweils neben den bisherigen Rechnungen auf Papier und als PDF. Durch das Wachstumschancengesetz, wurde letztes Jahr die Einführung einer obligatorischen E-Rechnung ab dem 1. Januar 2025 für inländische Umsätze zwischen Unternehmen beschlossen: Mit den Erweiterungen im VGI-Expert können Sie diesen neuen Verpflichtungen auch problemlos nachkommen.
Für die Großschäden sind derartige X-Rechnungen bereits implementiert. In den anderen Modulen, also den Kleinschäden, den Einschätzungen und den allgemeinen Rechnungen folgen die elektronischen Rechnungen in den nächsten Wochen.
Bisher galt ja auch eine PDF-Datei, die via E-Mail übermittelt wurde, bereits als elektronische Rechnung. Seit dem 1. Januar 2025 liegt eine E‑Rechnung nur noch dann vor, wenn die Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Beispielsweise fällt ein einfaches PDF‑Dokument nicht mehr unter diese Definition, da es kein strukturiertes maschinenlesbares Format hat, vielmehr muss es sich dabei um eine XML-Datei handeln, die ganz bestimmte Vorgaben für X-Rechnungen erfüllt.
![VGI-Expert und die E-Rechnungen](https://vgi-expert.de/wp-content/uploads/2025/01/X-Rechnung.jpg)