Im VGI-Expert können die Gutachten von Großschäden durchaus sehr „groß“ werden und deutlich mehr als 100 Seiten umfassen. Damit die Übersicht dabei nicht verloren geht, ist ein optionales Inhaltsverzeichnis schon seit längerem hinzufügbar.
Bisher wurde dieses immer am Ende des Schadens ausgegeben. Da immer mehr Gutachten nicht mehr ausgedruckt werden, sondern direkt z.B. im PDF-Format weitergegeben werden, ist eine nachträgliche Umsortierung der Seiten nicht mehr so einfach wie in Papierform möglich. Bei einigen Gerichten wird nun ein Inhaltsverzeichnis am Anfang erwartet.
Diesem haben wir jetzt Rechnung getragen und nun können Sie selber entscheiden, ob das Inhaltsverzeichnis am Anfang Ihres Schadengutachtens oder am Ende (oder bei Bedarf auch an beiden Stellen!) erscheinen soll.
